Logo IGS

FÖRDERVERTRÄGE

  • individuelle Vereinbarung zwischen Schüler, Lehrern und Eltern
  1. im Rahmen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen
  2. im Rahmen von Nachteilsausgleich bei Teilleistungsstörungen (z.B. LRS, ADS, Dyskalkulie)
  3. zur Verhinderung von Leistungsversagen
  • verantwortlich: Tutoren und Förderschullehrkräfte