AUFNAHME AN DER IGS.HALLE
Aufnahme in den 5. Jahrgang
Aufgenommen werden können SchülerInnen mit erstem Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale), sofern sie das vierte Grundschuljahr erfolgreich abgeschlossen haben; wir nehmen sowohl SchülerInnen mit einer Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wie die Sekundarschule auf. Ihr Aufnahmeantrag dient unserer Information; er kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie in der Schullaufbahnerklärung ihres Kindes das Kästchen »Integrierte Gesamtschule« ankreuzen. Die Aufnahme in den gemeinsamen Unterricht können auch SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beantragen; darüber entscheidet das Landesverwaltungsamt.
Bitte nutzen Sie für die Aufnahme in diesen Jahrgang ein Word-Formular, dass Sie am PC ausfüllen und an uns schicken können; selbstverständlich erhalten Sie im Sekretariat auch ein Anmeldeformular. Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die evtl. notwendigen Unterlagen ein- oder nachreichen.
Die Termine für das Aufnahmeverfahren werden vom Kultusminiserium festgelegt: Die Abgabe der Schullaufbahnerklärung an der Grundschule muss kurz nach den Winterferien erfolgen; die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt erfahrungsgemäß nicht vor Mitte Mai. Sowie die Termine bekannt gegeben werden, können Sie sie den Aufnahmeanträgen entnehmen.
Aufnahme in die Jahrgänge 6 - 10:
Aufnahmen in diese Jahrgänge sind jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich; die Entscheidung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular, dem auch die jeweils gültigen Termine zu entnehmen sind (hier als Word-Dokument). (Stand: 20.09.2021)
Aufnahme in die Kooperationskursstufe
SchülerInnen mit einem Erweiterten Realschulabschluss können in die Einführungsphase (11. Schuljahrgang) eintreten; auch Übergänge aus der Einführungs- oder Qualifikationsphase des Gymnasiums sind möglich. Wegen der differenzierten Bedingungen ist eine persönliche Anmeldung erforderlich; kontaktieren Sie dazu bitte die Koordinatorin für die Kooperationskursstufe.