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GESCHÄFTSORDNUNG DER GESAMTKONFERENZ

  1. Die Mitglieder der Lehrkräfte der Gesamtkonferenz werden zu Schuljahresbeginn für ein Schuljahr gewählt; dabei ist jeweils eine ausgewogene Vertretung der Teams/Jahrgänge bzw. Funktionen zu gewährleisten. Ersatzmitglieder werden nicht benannt.
  2. Gesamtkonferenztermine werden mit Vorschlägen zur Tagesordnung vom Schulleiter wenigstens 10 Tage vorher bekannt gegeben.
  3. Weitere Vorschläge zur Tagesordnung sowie Anträge an die Gesamtkonferenz müssen wenigstens drei Tage vor dem anberaumten Termin schriftlich beim Schulleiter eingereicht werden.
  4. Die Gesamtkonferenz tagt schulöffentlich. Alle SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen sowie sonst. MitarbeiterInnen haben Rederecht. Anträge können nur von Mitgliedern der Gesamtkonferenz gestellt werden; Änderungsanträge müssen schriftlich vorliegen.
  5. Die Dauer einer Gesamtkonferenz wird auf maximal 120 Minuten festgesetzt. Sollte die beschlossene Tagesordnung nicht innerhalb dieses Zeitrahmens abgearbeitet sein, vertagt sich die Konferenz nach vorheriger Abstimmung um eine Woche.
Weitergehende Festlegungen der Konferenzordnung bleibenhiervon unberührt.