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AUFNAHME AN DER IGS.HALLE


Aufnahme in den 5. Jahrgang
Aufgenommen werden können SchülerInnen mit erstem Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale), sofern sie das vierte Grundschuljahr erfolgreich abgeschlossen haben. Ihr Aufnahmeantrag dient unserer Information; er kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie in der Schullaufbahnerklärung ihres Kindes das Kästchen »Integrierte Gesamtschule« ankreuzen. Die Aufnahme in den gemeinsamen Unterricht können auch SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beantragen.

Bitte nutzen Sie für die Aufnahme in diesen Jahrgang ein Word-Formular, dass Sie am PC ausfüllen und an uns schicken können; selbstverständlich erhalten Sie im Sekretariat auch ein Anmeldeformular. Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die evtl. notwendigen Unterlagen ein- oder nachreichen.

Die Termine für das Aufnahmeverfahren werden vom Bildungsministerium festgelegt: Die Abgabe der Schullaufbahnerklärung an der Grundschule muss kurz nach den Winterferien erfolgen; die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt erfahrungsgemäß nicht vor Mitte Mai. Sowie die Termine bekannt gegeben werden, können Sie sie den Aufnahmeanträgen entnehmen.

Aufnahme in die Jahrgänge 6 - 10:
Aufnahmen in diese Jahrgänge sind jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Die Anmeldung erfolgt bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular (hier als Word-Dokument). (Stand: 14.08.2023)

Aufnahme in die Kooperationskursstufe
SchülerInnen mit einem Erweiterten Realschulabschluss können in die Einführungsphase (11. Schuljahrgang) eintreten; auch Übergänge aus der Einführungs- oder Qualifikationsphase des Gymnasiums sind möglich. Wegen der differenzierten Bedingungen ist eine persönliche Anmeldung erforderlich; kontaktieren Sie dazu bitte den Oberstufenkoordinator.