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SCHULPROGRAMM: 3A) GEMEINSAMER UNTERRICHT


1. Schulorganisation
1.1.   
Die Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt erfolgt im Rahmen des Team- Kleingruppen- Modells, das einen überschaubaren Kreis an Bezugspersonen und gute Absprachemöglichkeiten bietet; im Rahmen der Konferenz- und Schulleitungsbeschlüsse handelt das Team in Absprache mit dem zuständigen Förderpädagogen.

1.2.   
In jedem Jahrgang werden (in Abhängigkeit der schülerbezogenen Zuweisung) höchstens zwei Integrationsklassen (Klassen im gemeinsamen Unterricht) mit in der Regel maximal drei Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gebildet. Alle Klassen eines Jahrganges arbeiten  nach demselben Unterrichts- und Organisationskonzept.

1.3.   
Die Schulleitung bestimmt eine/n Integrationsbeauftragten mit Anrechnungsstunde/n. Sie/er hat folgende Aufgabenbereiche:
  • Koordination zwischen den einzelnen Integrationsjahrgängen
  • Vermittlung zu den Instanzen der Schule ( Schulleitung, Profil- AG)
  • Kooperation mit anderen integrativen und sonderpädagogischen Einrichtungen
  • Kontakte zum Landesverwaltungsamt

1.4.   
Alle KollegInnen müssen sich im Rahmen des Schulkonzeptes mit den Schwerpunkten der Integration vertraut machen.
   
Tätigkeitsfelder eines Fachlehrers
  • Der Fachlehrer plant und differenziert den Fachunterricht.
  • Die Differenzierungsmaßnahmen werden gemeinsam besprochen. (Schulinternes Curriculum für fast alle Fächer vorhanden.)
  • Der Fachlehrer beurteilt und bewertet entsprechend der Beschlüsse der Fachkonferenz die Leistungen von Integrationskindern.
1.5.   
Unmittelbar nach der Entscheidung über die Aufnahme von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Team und der/ den abgebenden Schule/n angestrebt.

1.6.   
Neben der Unterrichts- und Teamebene sind begleitende, jahrgangsübergreifende Maßnahmen zur Integration im Schulleben zu gewährleisten.


2. Aufnahmebedingungen
2.1.   
Die IGS.Halle integriert als eine „Schule für alle Kinder" innerhalb der vorgegebenen materiellen und personellen Rahmenbedingungen SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im gemeinsamen Unterricht zielgleich und zieldifferent.

2.2.   
Es erfolgt eine Einzelfallentscheidung nach der Prüfung, ob für das Kind angemessene personelle und materielle Bedingungen vorhanden sind bzw. hergestellt werden können. (Förderkonferenz)


3. Personelle und materielle Rahmenbedingungen
3.1.   
Je Integrationsjahrgang sollte ein/e Förderlehrer/in für die Förderung der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt im Rahmen der Gesamtverantwortung des Teams zur Verfügung stehen. Sie/ Er ist Tutor/in einer Integrationsklasse und Fachlehrer und steht dem unterrichtenden Fachlehrer beratend zur Seite. Der/ Die Förderpädagoge/in erhält entsprechend der Förderschwerpunkte der Schüler die Zuweisung an Integrationsstunden.
  
Tätigkeitsfelder der Förderpädagogen
1.   Lernprozessanalytische Förderung
  • Erstellung der Fortschreibungsgutachten
  • Je nach Bedarf Fallbesprechung in der Teamsitzung, schriftliche Information über die Fortschreibung oder Einberufung einer Förderkonferenz
  • Förderkonferenzen finden regelmäßig zu festgelegten Terminen im Schuljahr statt. Dabei kann der angesprochene Personenkreis variieren.
  • Förderkonferenz zu Beginn des Schuljahres
  • Fallbesprechung im Jahrgansteamnach Bedarf
  • Beobachtung der Kinder in verschiedenen Unterrichtssituationen und Tätigkeitsbereichen

2.    Organisation der Förderung
  • Planung des eigenen Einsatzes
  • Planung des Einsatzes von Fachlehrern in Förderstunden oder in der Doppelbesetzung
  • Zusammenarbeit mit den Fachlehrern in der Vorbereitung des Unterrichts und von Leistungserhebungen
  • Planung des Einsatzes und Anleitung von Pädagogischen Mitarbeitern
  • Planung der Förderstunden

3.    Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum
  • Vorbereitung und Durchführung von Gutachtenanträgen
  • Begutachtungs- oder Beobachtungsterminen
  • Vergleichsbeschulung Klasse 9
  • Berufsorientierung
  • Steuergruppe Förderzentrum
  • Fortbildung/ Erfahrungsaustausch

4.    Elternarbeit
  • Elternstammtisch zu verschiedenen Themen: Berufsberatung, Information zum Integrationsverlauf, Vor- und Nachbereitung gemeinsamer Aktivitäten, Vorstellen von Fördermöglichkeiten und Fördermaterialien
  • Erziehungsberatung
  • Besprechung der Fördervorhaben

5.    Fachbereichsarbeit
  • FLK- Sitzung zu jahrgangsübergreifender Förderplanung
  • Absprachen zur Umsetzung relevanter Erlasse

3.2.   
In den Integrationsklassen sollte je Jahrgang darüber hinaus mindestens eine pädagogische Mitarbeiterin für die Unterstützung der integrativen Förderung zur Doppelbesetzung und Einzelbetreuung eingesetzt werden. Sie zählt als vollwertiges Teammitglied.

3.3.   
Ähnliche Aufgaben können Lehrer in Integrationsklassen übernehmen.

3.4.   
Der Lehrereinsatz in der Sekundarstufe I muss insbesondere in den Integrationsklassen unter dem Kriterium höchstmöglicher Kontinuität erfolgen.
   
Tätigkeitsfelder einer Pädagogischen Mitarbeiterin oder eines/er Lehrers/in als Doppelbesetzung
a)    in frontalen Unterrichtsformen
  • Steuerung der Aufmerksamkeit des Schülers (leise nachfragen, an Arbeitsmaterialien erinnern, Buch aufschlagen...)
  • Hilfe bei Mitschriften (Mitschriften korrigieren, farbig hervorheben, Hefter sortieren...)
  • Komplexe Aufgabenstellungen in Teilaufgaben unterteilen
  • Bei zusammenhängenden schriftlichen Äußerungen Satzanfänge vorgeben
  • Inhalte vor der Bearbeitung leise mündlich klären

b)    in offenen Unterrichtsformen
  • Erläuterung der individuellen Materialien
  • Hilfe bei der Bearbeitung
  • Hilfe auch für andere Schüler möglich



4. Unterrichtsorganisation
 
Form Vorteil/Schüler Vorteil/Lehrer Nachteil/Schüler Nachteil/Lehrer
Förderlehrer fördert Integrationsschüler in einem gesonderten Raum- Fachlehrer unterrichtet wie bisher   - erhöhte Konzentration
 - verstärkte Zuwendung  
Klasse wird nicht gestört. Zuständigkeiten sind klar getrennt. Aufwand für Absprachen gering.   Integrationsschüler bekommt nicht mit, was in der Klasse geschieht. Mini- Sonderschule (Ausgrenzung) Räumliche Voraussetzungen sind zu schaffen. Lehrkräfte erhalten keinen Einblick in die gegenseitige Arbeit. Arbeitszufriedenheit für Förderlehrer  gering.
Förderlehrer ist mit im Unterricht und ausschließlich zuständig für den Integrationsschüler. Förderkonzept kann besser abgestimmt werden Zuständigkeiten sind eindeutig geklärt. Mehr gegenseitiger Einblick in die Unterrichtsarbeit Ausgrenzende Effekte bleiben erhalten. Mehr Absprachen notwendig. Förderung innerhalb des Klassenzimmers als „Störfaktor“
Störung geringer bei offenen Unterrichtsformen
Förderlehrer und Fachlehrer arbeiten als gleichberechtigtes Team im Unterricht Günstig für das Förderkonzept: Binnendifferenzierung für alle möglich. Stigmatisierung entfällt. Gleichwertige Tätigkeit beider Lehrkräfte. Lehrer können voneinander lernen.   Zumindest anfangs hoher zeitlicher Aufwand für Vorbereitung und Absprachen. Selbstständigkeit des Fachlehrers eingeschränkt.
 
4.1.   
Der Unterricht für die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt erfolgt auf der Basis ihrer aktuellen Gutachten (Fortschreibungsgutachten) entsprechend ihrer sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, die in Form von Förderplänen durch die FörderlehrerInnen individualisiert werden. Sie sind durch alle unterrichtenden FachlehrerInnen sowohl im Unterricht als auch bei der Einzelförderung entsprechend der jeweils relevanten Rahmenrichtlinien umzusetzen.

4.2.   
Für ihre förderpädagogische Information und Weiterbildung über das Schulangebot hinaus sind die KollegInnen eigenverantwortlich.

4.3.   
Auf der Grundlage der Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung vom 2. August 2005 erfolgt die jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aller SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in Absprache zwischen den FörderlehrerInnen sowie den TutorInnen und den FachlehrerInnen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Fortschreibungsgutachten zusammengefasst und die sich daraus ergebenden Konsequenzen mit den jeweiligen Eltern und SchülerInnen diskutiert.

4.4.   
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt erhalten individuelle Stundenpläne in Anlehnung an den Stundenplan der Klasse sowie unter Einbeziehung der Förderstunden und jahrgangsübergreifender Projekte.


5. Bewertung
5.1.   
Für die Bewertung und den Erwerb schulischer Abschlüsse gelten für die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt die jeweils relevanten Bestimmungen des Leistungsbewertungserlasses und der Abschlussverordnung. Dabei ist der Nachteilsausgleich Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Die FLK Integration hat darüber hinaus folgende Bewertungsmaßstäbe festgeschrieben:
  • Erhält der/ die Schüler/in eine differenzierte Arbeit gilt der Bewertungsmaßstab lt. Leistungsbewertungserlass.
  • Schreibt der/ die Schüler/in die gleiche Arbeit wie alle anderen Schüler der Klasse erfolgt die Bewertung nach diesem Maßstab: 1 (100%- 85%), 2 (84%- 70%), 3 (69%- 51%), 4 (50%- 31%), 5 (30%- 15%), 6 (14%- 0%).
5.2.   
Eine motivierende, verbale Leistungseinschätzung sollte die Notengebung begleiten.


6. Abschlüsse und Abgänge
6.1.   
Entsprechend der Leistungen der SchülerInnen werden alle Abschlüsse der Regelschule einschließlich des Abiturs sowie alle Abschlüsse der Sonderschule vergeben.

6.2.   
Im Vorfeld möglicher Schulabschlüsse sollte eine Kooperation mit Berufs- und Sonderschulen angestrebt werden, um den SchülerInnen den Start in eine Berufsausbildung zu erleichtern.

6.3.   
Darüber hinaus soll für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt zusätzlich ein ergänzendes, berufsqualifizierendes System bestehen.

lebenspraktische Übungen im Schulhaus

BISTRO: JEDEN DIENSTAG IN DER 1. GR. PAUSE

Von den Vorbereitungen ...

... bis zum Verkauf

Programmatische Erläuterungen finden Sie auch in einem Referat »Gemeinsamer Unterricht verändert Schule!«, das anlässlich einer Fachtagung des Kultusministeriums im März 2001 gehalten wurde.