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FÖRDERUNTERRICHT

Je nach Unterrichtsversorgung sind diese Stunden für die Förderung (Fördern und Fordern) der Schüler vorwiegend in den Kernfächern (D, Ma, Eng) in den Jahrgängen 5 und 6 vorgesehen, wobei eine Zensierung nicht erfolgt. Vgl. das Förderkonzept im Schulprogramm.