FÖRDERVERTRÄGE
- individuelle Vereinbarung zwischen Schüler, Lehrern und Eltern
- im Rahmen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen
- im Rahmen von Nachteilsausgleich bei Teilleistungsstörungen (z.B. LRS, ADS, Dyskalkulie)
- zur Verhinderung von Leistungsversagen
- verantwortlich: Tutoren und Förderschullehrkräfte