NACHTEILSAUSGLEICH BEI TEILLEISTUNGSSCHWÄCHEN
Bei diagnostizierten Teilleistungsschwächen kann ein Nachteilsausgleich festgelegt werden:
- Fixierung der entsprechenden Schüler im Notenheft, Klassenbuch und in Kurslisten
- Die konkreten Maßnahmen sind im Fördervertrag festzuhalten und jedem unterrichtenden Fachlehrer auszuhändigen; eine Kopie kommt in die Schülerakte