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NACHTEILSAUSGLEICH BEI TEILLEISTUNGSSCHWÄCHEN

Bei diagnostizierten Teilleistungsschwächen kann ein Nachteilsausgleich festgelegt werden:
  • Fixierung der entsprechenden Schüler im Notenheft, Klassenbuch und in Kurslisten
  • Die konkreten Maßnahmen sind im Fördervertrag festzuhalten und  jedem unterrichtenden Fachlehrer auszuhändigen; eine Kopie kommt in die Schülerakte