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LEISTUNGSBEWERTUNG


Die verschiedenen Formen der mündlichen und schriftlichen Leistungsbewertung sind durch Erlass geregelt. Darüber hinaus hat die Gesamtkonferenz zu einzelnen Punkten des Leistungsbewertungserlasses schulspezifische Regelungen beschlossen:


3.1.4
Vor Beginn des Schulhalbjahres wird für die Sekundarstufe I ein Klassenarbeitsplan erstellt, der von den Teams vorbereitet und der Schulleitung verbindlich zusammengestellt wird.

3.3.1.2.
Die FachlehrerInnen nutzen den Lochrand für die Korrektur der muttersprachlichen Leistungen und den Korrekturrand für die fachlichen Bemerkungen. In der Sekundarstufe I werden im Bereich der muttersprachlichen Verschriftlichung
folgende Korrekturzeichen obligatorisch verwendet:

Ganze Fehler:                
I = Orthografische Falschschreibung
+ = Grammatischer Fehler, z.B. falsche Kasusendung
V = Fehlzeichen, z.B. Auslassungen

Halbe Fehler:               
- = Interpunktionsfehler, z.B. fehlendes Komma
~ = Flüchtigkeitsfehler, z.B. fehlender i - Punkt

Ohne Eingang in den Fehlerquot.:    
A =  Ausdrucksmängel

Darüber hinaus können folgende Zeichen zur Präzisierung der Ausdrucksmängel fakultativ verwendet werden:        
W = unpassendes Wort
[ - ] = unnötiges Wort / Füllwort
Wdh = unnötige Wort- oder Wortstammwiederholung
Sb = fehlerhafter Satzbau
St = fehlerhafte Satzstellung
T = Tempusfehler
M = Modusfehler
 
3.3.1.3.
Der schriftliche Kommentar fasst die Leistung unter Würdigung des individuellen Lernfortschritts zusammen und weist sowohl auf besondere Stärken als auch Schwächen hin.

3.3.2.
Die Berücksichtigung formaler und orthografischer Normen findet in den Klassenarbeiten der Schuljahrgänge 5 bis 10 ihre Widerspiegelung in der Vergabe von Rohpunkten, welche 10 % der Gesamtpunktzahl ausmachen. Sie wird in folgender Weise umgesetzt:
  • Die Fachlehrerkonferenzen konkretisieren die „formalen und orthografischen Normen" fachspezifisch; auf dieser Grundlage setzt die Fachlehrkraft die Bewertung ihrer Klassenarbeiten fest.
  • Die Regelung findet Anwendung bei Klassenarbeiten, bei denen in erheblichem Umfang Text von den SchülerInnen zu verfassen ist.
  • Die orthografischen Anforderungen werden den Anforderungsbereichen nicht zugeordnet.
  • Die orthografische Richtigkeit wird folgendermaßen gewertet:
     
Klassenstufen 5 - 8 
   bis 40 Rohpkt.  ab 41 Rohpkt.
FQ 100 - 90 (bis 1 Fehler/100 W.)  3 Rohpkt.   5 Rohpkt.
FQ 89 - 33 (bis 3 Fehler/100 W.)  2,5 Rohpkt.   4 Rohpkt.
FQ 32 - 17 (bis 6 Fehler/100 W.)  2 Rohpkt.    3 Rohpkt.
FQ 16 - 11 (bis 9 Fehler/100 W.)  1,5 Rohpkt.  2 Rohpkt.
FQ 10 - 8 (bis 12 Fehler/100 W.)  1 Rohpkt.  1 Rohpkt.

Klassenstufen 9/10 
   bis 40 Rohpkt.  ab 41 Rohpkt.
FQ 100 - 90 (bis 1 Fehler/100 W.)  3 Rohpkt.   5 Rohpkt.
FQ 89 - 50 (bis 2 Fehler/100 W.)  2,5 Rohpkt.
 4 Rohpkt.
FQ 49 - 25 (bis 4 Fehler/100 W.)  2 Rohpkt.   3 Rohpkt.
FQ 24 - 17 (bis 6 Fehler/100 W.)  1,5 Rohpkt.
 2 Rohpkt.
FQ 16 - 12 (bis 8 Fehler/100 W.)  1 Rohpkt.  1 Rohpkt.

3.6
Die FachlehrerInnen legen vor Rückgabe der KA/Klausuren diese der Schulleitung mit einem Auswertungs- und Abrechnungsblatt (incl. Aufgabenblatt, Erwartungshorizont; ggf. ein kurz begründeter Antrag auf Wertung) zur Genehmigung vor.

4.1
Schulintern werden folgende Regelungen für die Anzahl der mindestens zu erteilenden unterrichtsbegleitenden Bewertungen getroffen, die sich sowohl aus mündlichen als auch schriftlichen Leistungserhebungen zusammensetzen sollten:
  • a)    bei einer KA mit 20 % Wertigkeit i.d.R. mindestens 5 weitere Noten im HJ
  • b)    bei zwei KA mit insgesamt 40 % Wertigkeit i.d.R. mindestens 4 weitere Noten im HJ
  • c)    bei zwei KA mit insgesamt 45 % Wertigkeit i.d.R. mindestens 4 weitere Noten im HJ
  • d)    bei zwei KA mit insgesamt 50 % Wertigkeit i.d.R. mindestens 4 weitere Noten im HJ
  • e)    bei einer KA mit 40 % Wertigkeit in Kl. 10 i.d.R. mindestens 4 weitere Noten im HJ

5.1
Der Nachteilsausgleich wird mit einem Formblatt festgelegt, für dessen Erstellung und Umsetzung die TutorInnen verantwortlich sind.

8. - 10.
Als Anlage zum Notenbuch wird für jede/n SchülerIn in jedem Schulhalbjahr jeweils ein Erhebungsbogen angelegt, in den entsprechend der möglichen Beurteilungskriterien die Zensuren und Hinweise für das Lern- und Sozialverhalten eingetragen werden; FachlehrerInnen mit drei und mehr Unterrichtsstunden in einer Klasse nehmen die Eintragungen für die verbale Bewertung im Halbjahgreszeugnis bis zu den Weihnachtsferien vor, die übrigen FachkollegInnen tragen bis zum dritten Tag vor dem Notenschluss ein. Die TutorInnen legen bis zur Zensurenkonferenz die jeweilige Gesamtnote fest und formulieren für das Schulhalbjahreszeugnis die verbale Beurteilung der Lern- und Verhaltensentwicklung.

An der IGS.Halle wird die verbale Beurteilung der Leistungs- und Verhaltensentwicklung im Jahreszeugnis (außer in Abschlusszeugnissen) durch einen Lernfortschrittsbericht (LFB) ersetzt.

Der LFB informiert über das beobachtete Lernverhalten und orientiert sich an den Schlüsselqualifikationen, die in die Bereiche
a)    persönliche und soziale Kompetenzen
b)    Methoden- und Lernkompetenzen
c)    fachliche Kompetenzen
deutlich für den Leser (SchülerInnen, Eltern, nachfolgende Einrichtungen) gegliedert werden.

Der LFB wird von den TutorInnen als verbale Beurteilung lernmotivierend formuliert und verantwortet. Die FachlehrerInnen arbeiten den TutorInnen bis zu den Pfingstferien zu, indem sie den jeweils erzielten Lernfortschritt in Erfassungsbögen vermerken. Der LFB umfasst maximal eine DIN-A4-Seite und erscheint als Seite 3 des Jahreszeugnis in einheitlicher Form (hand- oder maschinenschriftlich); er wird von den TutorInnen unterzeichnet und in Kopie zur Schülerakte genommen.

[Grundlage: Beschlüsse der 25. (16. Oktober 2003) und 26. (29. Januar 2004) Gesamtkonferenz sowie der Teamsprechersitzungen am 9. Februar und 1. März 2004]