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HAUSORDNUNG

Die nachfolgend aufgeführten Regeln sollen gewährleisten, dass ein respektvoller Umgang gepflegt wird, der Ordnung und Sicherheit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude garantiert.

  • Wir sind rücksichtsvoll zueinander, das Schreien, Toben und Schlagen, Rennen und Brüllen ist deshalb untersagt.
  • Wir sorgen alle gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung. Das Schulgelände wird einmal pro Woche von einer Klasse im Wechsel gesäubert. Schmierereien melden wir der Schulleitung.
  • Alle halten sich an Unterrichtszeiten und -räume. Während des Unterrichts wird nicht gegessen und in der Regel nicht getrunken, Handys und private elektronische Geräte werden grundsätzlich ausgeschaltet. Nach der letzten Unterrichtsstunde wischt der Ordnungsdienst die Tafel, schließen wir die Fenster und stellen die Stühle hoch. Die Lehrkräfte verschließen den Raum und bringen das Klassenbuch ins Lehrerzimmer.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist Schülerinnen und Schüler der Sek. I nicht erlaubt; Schülerinnen und Schüler der Kooperationskursstufe dürfen mit Ausweis das Schulgelände verlassen. Während der Mittagsfreizeit können Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 (sofern eine Genehmigung der Eltern vorliegt) das Schulgelände verlassen. In der 1. großen Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Hof; die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 verlassen das Schulgebäude auch in der 2. Hofpause. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wird abgeklingelt. Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie anderer Aufsichtspersonen sind zu befolgen.
  • Innerhalb des Schulgeländes fahren wir nicht mit dem Fahrrad. PKW dürfen das Gelände nur mit Genehmigung der Schulleitung befahren und müssen auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden; das Spielen an, auf und unter den Fahrzeugen ist untersagt.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist der Umgang mit offenem Feuer streng verboten.
  • Das Rauchen ist auf dem Gelände und in den Gebäuden der IGS.Halle verboten
    • Waffen (z.B. Messer, Schlagringe, Knüppel, Schreckschusspistolen, Kampfsprays)
    • Drogen und Suchtmittel (auch Alkohol)
    • jugendgefährdende oder rassistische Medien
  • werden selbstverständlich nicht mit in die Schule gebracht.

Beschluss der 34. Gesamtkonferenz