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GEMEINSAMER UNTERRICHT/INTEGRATIONSKLASSEN

In der Regel sind die Klassen a und b Integrationsklassen, das heißt, in ihnen werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht beschult. Der verantwortliche Sonderpädagoge zeichnet für die Absicherung der Doppelbesetzung und binnendifferenzierende Aufgaben verantwortlich. Vgl. den Abschnitt Integrationsklassen/gemeinsamer Unterricht im Schulprogramm.

Programmatische Erläuterungen finden Sie auch in einem Referat »Gemeinsamer Unterricht verändert Schule!«, das anlässlich einer Fachtagung des Kultusministeriums im März 2001 gehalten wurde.