GEMEINSAMER UNTERRICHT/INTEGRATIONSKLASSEN
In der Regel sind die Klassen a und b Integrationsklassen, das heißt,
in ihnen werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf im
gemeinsamen Unterricht beschult. Der verantwortliche Sonderpädagoge
zeichnet für die Absicherung der Doppelbesetzung und
binnendifferenzierende Aufgaben verantwortlich. Vgl. den Abschnitt Integrationsklassen/gemeinsamer Unterricht im Schulprogramm.